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Prüfungsbedingungen

Prüfungsbedingungen

Praktikum und Vorlesung


Das Praktikum und die Vorlesung "Physik für Mediziner" werden für Studierende angeboten, die regulär für die Studiengänge Human- oder Zahnmedizin an der Universität Düsseldorf eingeschrieben sind. Beide Veranstaltungen finden in den ersten sieben Wochen des 2. Studiensemesters (SS) statt.
Das Praktikum beinhaltet neben der teilnahmepflichtigen Einführungsveranstaltung elf Versuche, von denen fünf auch in einer online-Version zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur, müssen zehn Versuche erfolgreich absolviert werden, d.h. es sind zehn von elf möglichen Abtestaten erforderlich.
Voraussetzung für die Teilnahme am Abtestat ist die selbständige, sachgerechte und vollständige Bearbeitung eines Versuchs, was vom Assistenten durch das Antestat bestätigt wird. Zur Erlangung des Abtestats werden am jeweils darauf folgenden Praktikumstermin zu Beginn Testatbögen verteilt. Die Aufgaben sind binnen 15 min zu bearbeiten und müssen mindestens zur Hälfte richtig beantwortet sein. Studierende, die das Abtestat nicht bestehen oder nicht daran teilnehmen, haben die Möglichkeit zur Wiederholung am Vormittag des darauf folgenden Praktikumstags.
Zwischen dem letzten Abtestatstermin und dem Klausurtermin erhalten diejenigen Studierenden, denen  zwei Abtestate fehlen, die Möglichkeit eines mündlichen Nachtestats beim Praktikumsleiter.  

Abschlussklausur


Die Abschlussklausur für Mediziner findet stets am Freitag der 7. Vorlesungswoche des Sommersemesters statt, die erste Wiederholungsklausur am Freitag vor Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Wintersemesters. Die zweite Wiederholungsklausur ist identisch mit der Abschlussklausur des nächsten Studienjahres.
Alle Klausuren bestehen aus 40 MC-Fragen, die sich auf die Inhalte des Praktikums und der Vorlesung beziehen. Die Dauer einer Klausur beträgt 80 min. Die Bestehensgrenze ergibt sich für alle Teilnehmer/innen aus § 20 StO für den Studiengang Humanmedizin vom 29.05.2006:
"Die Leistungsüberprüfung ist bestanden, wenn die oder der Studierende 60% der maximalen Punktzahl erreicht hat." Haben weniger als 50% der Studierenden die Klausur bestanden, so gilt bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Studierenden das in der Studienordnung angegebene Korrekturverfahren (Gleitklausel), bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 50 Studierenden wird eine mündliche Nachprüfung angeboten.
Bei Nichtteilnahme muss spätestens am dritten Werktag nach der Leistungsprüfung die begründete Entschuldigung vorliegen. Bei erstmaligem, krankheitsbedingten Versäumen der Prüfung ist ein ärztliches Attest für den Nachweis der Erkrankung ausreichend - im Wiederholungsfall wird i.d.R. ein amtsärztliches Attest verlangt. (§12, Abs. 2, StO für den Studiengang Humanmedizin; § 16, Abs. 3, StO für den Studiengang Zahnmedizin). 

Wiederholungsmöglichkeiten


Wird die Anzahl der erforderlichen Abtestate nicht erreicht, kann der Kurs im Rahmen der verfügbaren Praktikumsplätze einmalig wiederholt werden.
Die Teilnahmemöglichkeiten an den Klausuren sowie die Wiederholungsmöglichkeit des Praktikums wird durch die jeweilige Studienordnung geregelt.

Verantwortlichkeit: